Wohnungskauf, Hauskauf und Grundstückskauf

„Gute Beratung beruhigt“

Ein Grundstück oder eine Wohnung kauft man nicht alle Tage – ein derartiger Erwerb will gut überlegt und sorgfältig geplant sein. Damit verbundene rechtliche Fragen und Unklarheiten verlangen einen kompetenten Ansprechpartner mit juristischer Kompetenz und entsprechendem Know-how.

Mit Bedacht auf Vertrauen und der menschlichen Komponente beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um den Kauf oder Verkauf von Wohnung, Haus und Grundstück.

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Vertragserrichtung

Wenn Sie einen Wohnungskauf, Hauskauf oder Grundstückskauf planen, sind wir aufgrund langjähriger Praxis als Vertragserrichter und Treuhänder Ihr zuverlässiger Partner. Wir kennen den Immobilienmarkt und prüfen die rechtlichen Risiken, die mit der Abwicklung eines Wohnungs-, Haus- oder Grundstückskaufes verbunden sind. Unsere Kompetenzen liegen in

  • der Erstellung von Kaufverträgen
  • der Übernahme der Treuhandschaft
  • der grundbücherlichen Durchführung
  • der Eintragung eines Pfandrechtes für das finanzierende Kreditinstitut

Unsere Arbeit erfolgt dabei rasch, kompetent und zuverlässig, zu einem im Vorhinein vereinbarten Gesamthonorar ohne unerwartete Nebenkosten.

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Treuhandschaft

Als professionelle Treuhänder stehen wir als Vertragserrichter zwischen den Parteien und verwahren den Kaufpreis dabei „zu treuen Händen“.

Sofern Sie den Ankauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken durch ein Kreditinstitut finanzieren, werden wir für Sie und für Ihre Bank als Treuhänder tätig. Nutzen Sie die Vorteile unserer Treuhandschaft, damit der Kaufpreis erst ausbezahlt wird, wenn alle Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.

Den Verkäufern von Immobilien geben wir die Sicherheit, Ihr Geld aufgrund eines eigenen Treuhandkontos bei der Rechtsanwaltskammer Wien garantiert zu erhalten. So sind Sie und Ihr Kaufvertragspartner bestens geschützt.

Rechtliche Beratung bei Kaufverträgen

Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Beratung zu Kaufverträgen. Mein Team wahrt Ihre Interessen und unterstützt Sie bei allen Belangen rund um Wohnungskauf, Grundstückskauf und Hauskauf.

Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird durch uns berechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Immobilienertragsteuer: Wir unterstützen Sie bei der Besteuerung von Grundstücksverkäufen.

Grundverkehrsbehördliche Genehmigungen: Wir holen Genehmigungen, wie etwa bei Umwidmungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Käufen durch Nicht-EU-Bürger, ein.

Liegenschaftskauf: Nicht immer ist der Liegenschaftskauf ohne Weiteres möglich. Wir klären rechtliche Fragen und Probleme für Sie.

Wohnungseigentumsvertrag: Bevor Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung ein verbindliches Angebot abgeben, prüfen wir Ihren Wohnungseigentumsvertrag.

Schutz vor Betrug

Im Regelfall ist der Immobilienmakler erste Anlaufstelle für Informationen über den Kaufgegenstand. Dennoch ist es unverzichtbar, wesentliche Fragen vor der Kaufvertragserrichtung rechtlich zu klären und zu prüfen. Wir untersuchen für Sie:

  • ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist
  • ob bzw. welche Lasten auf dem Grundstück haften (z.B. Hypotheken, Wegerechte)

ob sonstige Umstände vorliegen, die zu berücksichtigen sind oder gar dem Kauf entgegenstehen (z.B. Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht)

 
 
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch