Mietrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Oft verstehen sich Vermieter und Mieter beim Abschluss des Mietvertrages gut.
Mit der Zeit können aber Probleme auftauchen: Vermieter sind oft mit der Nichtzahlung von Mietzinsen konfrontiert. Mieter andererseits sind beispielsweise an ordnungsgemäßen Abrechnungen und der Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an der Liegenschaft bzw. der eigenen Wohnung interessiert.
Unsere Beratung basiert vor allem auf einer fundierten Kenntnis der relevanten Rechtslage, wie zum Beispiel:
- Mietrecht (MRG, RichtwertG, etc.)
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Wohnungsgenossenschaftsrecht (WGG)
- Allgemeines Privatrecht (ABGB)
